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   VG Augsburg, 10.11.2010 - Au 7 K 10.30012   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69057
VG Augsburg, 10.11.2010 - Au 7 K 10.30012 (https://dejure.org/2010,69057)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10.11.2010 - Au 7 K 10.30012 (https://dejure.org/2010,69057)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10. November 2010 - Au 7 K 10.30012 (https://dejure.org/2010,69057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nigeria; Klage offensichtlich unbegründet; offensichtlich unwahre Verfolgungsgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2010 - Au 7 K 10.30012
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet - mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96).

    Da dem Asylverfahrensgesetz ein einheitlicher Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit zugrunde liegt, ist die Bestimmung des § 30 AsylVfG grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren maßgeblich (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96

    Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet wegen widersprüchlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2010 - Au 7 K 10.30012
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet - mit der Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung (§ 78 Abs. 1 AsylVfG) - voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2010 - Au 7 K 10.30012
    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung einer Asylklage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (s. BVerfG vom 7.12.1992 InfAuslR 1993, 105/107).
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